Allgemeinen Geschäftsbedingungen TENNAX
1. Geltungsbereich, Zustandekommen des Vertrages
1.1. Es gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen für alle Geschäfte mit dem Besteller; etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers einschließlich eventueller Einkaufsbedingungen finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen. Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen TENNAX nicht ausdrücklich widerspricht. Individualabreden bedürfen der Schriftform.
1.2. Unsere Angebote verstehen sich als unverbindliche Offerte zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen. Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum; der Besteller verzichtet auf jedes Zurückbehaltungs- und Besitzrecht an ihnen. Verträge kommen durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch unsere Lieferung zustande. Alle mündlichen Abreden, bedürfen zur Gültigkeit der gesonderten schriftlichen Bestätigung. Unser Schweigen auf nachträgliche Abänderungs- und/oder Ergänzungswünsche bedeutet Ablehnung.
1.3. Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
1.4. Soweit in der Auftragsbestätigung von TENNAX nichts anderes bestimmt ist, sind die Angebote freibleibend und jederzeit widerruflich.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Alle Preise verstehen sich in EURO, ab Werk Dörverden (ex works INCOTERMS 2000), exklusive Mehrwertsteuer, Fracht, Verpackung und Versicherung.
2.2. Alle Preise sind freibleibend und können ohne vorherige Mitteilung geändert werden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
2.3. Grundsätzlich gilt Vorkasse, der Versand erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
2.4. Im Falle von verspäteter Zahlung bei abweichenden Zahlungsbedingungen, werden unter dem Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Schäden Verzugszinsen von 9% über dem gesetzlichen Verzugszinssatz berechnet.
2.5. Liegt zwischen Vertragsabschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten und kommt es in diesem Zeitraum zu gestiegenen Lohn- und/oder Materialkosten, behält sich TENNAX vor, die Preise entsprechend anzuheben.
3. Lieferung
3.1. Alle angegebenen Termine und Lieferfristen sind unverbindlich.
3.2. Wir dürfen in Teilen liefern/leisten, soweit dies den Besteller nicht unzumutbar belastet.
3.3. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse wegen höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die für uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (wie z.B. Rohstoffmangel, Streik, Betriebsstörungen, nicht termingerechter Selbstbelieferung) berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4. Modelländerungen und Warenbeschaffenheit
4.1. TENNAX behält sich vor, Konstruktions- und Formänderungen vorzunehmen, wenn sie der Verbesserung der Technik bzw. der Einhaltung etwaig geänderter gesetzlicher Forderungen dienen.
4.2. Grundlage der vertraglichen Beschaffenheit sind die einschlägigen europäischen gesetzlichen Vorschriften und Normen; die Einhaltung anderer Vorschriften und Normen liegt in der Verantwortung des Bestellers.
4.3. Anleitungen werden ausschließlich in deutscher und englischer Sprache geliefert.
4.4. Technische Beratungen basierend auf Kundenangaben hinsichtlich der Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte stellen eine rechtlich unverbindliche Empfehlung dar.
5. Annahme und Gefahrübergang
5.1. Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich nach Zugang zu prüfen und anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet daran gehindert.
5.2. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab Versandbereitschaft auf den Besteller über.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die Lieferung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TENNAX.
6.2. Lassen rechtliche Regelungen in einem ausländischen Staat einen Eigentumsvorbehalt nicht zu, so ist der Besteller auf seine Kosten verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die den Eigentumsvorbehalt wirksam werden lassen oder um TENNAX Sicherheiten zu verschaffen, die einem Eigentumsvorbehalt gleichwertig sind.
6.3. Bei Pfändungen/Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen sind Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte auf unser Eigentum hinzuweisen. Einen Besitzerwechsel der im Eigentum von TENNAX befindlichen Ware hat der Besteller unverzüglich anzuzeigen.
7. Gewährleistung
7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Auslieferung.
7.2. TENNAX behält sich die Wahl der Art der Nacherfüllung vor, Mängel beseitigen wir durch Neulieferung oder Nachbesserung.
7.3. Erfüllungsort für Garantie-Leistungen ist Dörverden.
7.4. Erforderliche Aufwendungen zum Zwecke der Mangelbeseitigung, die sich daraus ergeben, daß die Kaufsache zurück an TENNAX gesandt werden muß, trägt der Besteller.
7.5. Der Besteller darf nicht selbst nachbessern bzw. Ersatz beschaffen und diese Maßnahmen TENNAX in Rechnung stellen. Bei selbst durchgeführten Nachbesserung entfällt jede Gewährleistung seitens TENNAX.
7.6. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile
7.7. Offensichtliche Mängel der Lieferung sind dem ausliefernden Frachtführer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verdeckte, nicht offensichtliche Mängel sind TENNAX unverzüglich nach Annahme der Lieferung anzuzeigen, ansonsten sind wir von der Mängelhaftung befreit.
8. Gewerbliche Schutzrechte, Verschwiegenheit
8.1. Alle Unterlagen und Muster, die TENNAX an den Besteller überreicht, verbleiben im Eigentum von TENNAX. Dies gilt insbesondere für Kalkulationen, Angebote, Zeichnungen, Produktmuster, Proben, Modelle, Skizzen, Abbildungen und vergleichbaren Unterlagen und Mustern; jede Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung.
8.2. TENNAX behält sich das Eigentum und sämtliche Urheber- und Schutzrechte an den Unterlagen und Mustern unter 8.1 vor.
8.3. Der Besteller verpflichtet sich, die TENNAX Produkte nicht nachzubauen oder nachbauen zu lassen. Im Fall der Zuwiderhandlung behält sich TENNAX eine Konventionalstrafe vor. Unberührt davon bleibt das Recht auf Schadenersatz.
8.4. Wird die Kaufsache nach vom Kunden überlassenen Unterlagen/Mustern angefertigt, haftet der Besteller dafür, daß die Herstellung und/oder die Lieferung nicht die gewerblichen Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt.
9. Rücknahme und Entsorgung elektronischer Altgeräte
Wir übernehmen in Deutschland die ordnungsgemäße Entsorgung der Kaufsache nach Nutzungsbeendigung.
Der Kunde hat uns schriftlich über die Nutzungsbeendigung der Geräte zu informieren.
Die Altgeräte müssen vom Kunden im Komplettzustand und auf eigene Rechnung an eine von uns genannte Stelle gesandt werden.
Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die Kaufsache weitergibt, vertraglich dazu zu verplichten, nach Nutzungsbeendigung ebenso vorzugehen und für den Fall der erneuten Weitergabe an gewerbliche Dritte eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen.
Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit einer schriftlichen Mitteilung des Kunden über die Nutzungsbeendigung an uns.
Für die Entsorgung in anderen Ländern als der Bundesrepublik Deutschland ist allein der Importeur des jeweiligen Landes verantwortlich. Er übernimmt sämtliche Kosten und Pflichten, die aus den jeweiligen nationalen Bestimmungen resultieren.
10. Schlußbestimmungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dörverden.
10.2. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
10.3. Sollte irgendeine der vorstehenden Klauseln sich im Nachhinein als null und nichtig herausstellen, bleiben alle anderen Punkte wirksam. Beide Parteien stimmen zu, an einer Ersatzklausel mitzuwirken, die dem Ursprungsgedanken der Vereinbarung am nächsten kommt und welche für beide Seiten am wirtschaftlichsten ist.
Stand März 2020